Unabhängige Kfz-Sachverständige für Ihr Fahrzeug
Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger nach dem Unfall.
Kfz Gutachter Deniz
Ein Unfall passiert schnell und bringt oft mehr Fragen als Antworten mit sich. Wer übernimmt die Kosten? Welche Ansprüche haben Sie? Müssen Sie sich um alles selbst kümmern? Genau hier setzen wir an.
Als unabhängiger Kfz-Gutachter begleiten wir Sie persönlich von der ersten Einschätzung bis zur vollständigen Regulierung. Unser Büro ist TÜV-zertifiziert und DGuSV-geprüft, mit besonderer Erfahrung bei modernen Fahrzeugen, darunter Elektro- und Hybridautos.
Neben einem rechtssicheren Gutachten erhalten Sie bei uns Unterstützung bei Fragen zu Mietwagen, Nutzungsausfall und Wertminderung, bei Bedarf vermitteln wir auch den Kontakt zu Werkstatt oder Anwalt.
13+
Jahre Erfahrung
Wir sind in Ihrer Region schnell für Sie vor Ort. Wählen Sie Ihren Standort:
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet nicht in Ihrem Interesse.
Manche Versicherungen schlagen vor, gleich ihren eigenen Gutachter zu schicken. Dessen Auftrag kommt jedoch von der Versicherung, nicht von Ihnen. Das kann sich spürbar auf die Höhe Ihres Schadens auswirken.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das gesetzliche Recht, Ihren Gutachter frei zu wählen. Die gegnerische Versicherung trägt die Kosten. So wird Ihr Schaden vollständig und ausschließlich in Ihrem Interesse bewertet.
Sie dürfen Ihren eigenen Sachverständigen wählen.
Anspruch auf einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur.
Entschädigung, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen.
Die gegnerische Versicherung trägt Ihre Anwaltskosten.
Auszahlung der Reparaturkosten ohne Reparaturnachweis.
Ausgleich für den Wertverlust Ihres Fahrzeugs.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.
Wir kommen schnell und unkompliziert zu Ihnen.
Sie erhalten Ihr rechtssicheres Gutachten.
Echte Ergebnisse
Diese Fälle zeigen, warum die erste Schätzung selten das letzte Ergebnis ist.
Bewertungen
Schnell, professionell und absolut zuverlässig. Klare Empfehlung!
Michael K.
GoogleNach dem Unfall super betreut worden. Alles wurde erstattet.
Sabine R.
GoogleGutachten war in 24 Stunden fertig. Top Service!
Thomas B.
ProvenExpertBei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für Ihren unabhängigen Gutachter vollständig.
In der Regel erhalten Sie Ihr fertiges Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung.
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf freie Wahl des Sachverständigen, unabhängig von der Versicherung.
Die telefonische Ersteinschätzung ist für Sie immer kostenlos und unverbindlich.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihren unabhängigen Gutachter vollständig, für Sie entstehen keine Kosten.
In unserem Kerngebiet sind wir in der Regel innerhalb von 60 Minuten bei Ihnen. Nach einem Anruf oder einer WhatsApp-Nachricht stimmen wir umgehend einen Termin ab.
Ja. Als Geschädigter haben Sie das gesetzlich verbriefte Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, unabhängig von der Versicherung des Unfallgegners.
Das ist der Wertverlust, der Ihrem Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur bleibt, weil es künftig als Unfallwagen gilt. Wir ermitteln diesen Betrag und machen ihn für Sie geltend.
Ja. Für die Dauer der Reparatur haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Wir dokumentieren die Voraussetzungen dafür.
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten auszahlen, ohne die Reparatur nachweisen zu müssen. Wir beraten Sie, ob das für Sie sinnvoll ist.
In der Regel erhalten Sie Ihr fertiges Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung Ihres Fahrzeugs.
Bringen Sie Fahrzeugschein, Ihre Kontaktdaten und, falls vorhanden, die Daten des Unfallgegners und den Unfallbericht mit. Alles Weitere übernehmen wir.
Wir erstellen ein neutrales, belastbares Gutachten als Grundlage der Regulierung und arbeiten auf Wunsch eng mit Ihrem Anwalt zusammen, damit alle Ansprüche durchgesetzt werden.
Bei einem Totalschaden ermitteln wir Wiederbeschaffungswert und Restwert. Ist die Reparatur bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts möglich, kann sie unter Umständen dennoch wirtschaftlich sein.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung.