Unfall & Recht
Fiktive Abrechnung: So lassen Sie sich den Schaden auszahlen
15. August 2026von Dipl.-Ing. Max Mustermann
Die fiktive Abrechnung erlaubt es Ihnen, sich die im Gutachten kalkulierten Netto-Reparaturkosten auszahlen zu lassen, ohne die Reparatur nachweisen zu müssen.
Für wen ist das interessant?
Wer kleinere Schäden selbst repariert oder mit dem Fahrzeug ohnehin verkaufen möchte, profitiert von der Flexibilität der fiktiven Abrechnung.
Worauf Sie achten müssen
Die Mehrwertsteuer wird nur bei tatsächlicher Reparatur erstattet. Zudem sind Nutzungsausfall und Wertminderung an bestimmte Nachweise geknüpft.
Gutachten als Grundlage
Ein belastbares, unabhängiges Gutachten ist die Voraussetzung dafür, dass die Versicherung die kalkulierten Beträge anerkennt.
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Dipl.-Ing. Max Mustermann
Kfz-Sachverständiger
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